Allgemeine Mietvertragsbedingungen

für Fahrzeuge der Kurzfristmietflotte der STILL GmbH, Berzeliusstrasse 10, 22113 Hamburg (nachfolgend „STILL“)

1. Auftragsbestätigung

Die schriftliche STILL-Auftragsbestätigung legt den Inhalt des Mietvertrages fest und bildet mit diesen allgemeinen Mietvertragsbedingungen den Mietvertrag mit dem Kunden.

2. Zahlungen, Fälligkeit und Betriebsstundenzähler

2.1. Die Mietrate gilt grundsätzlich für einen einschichtigen Einsatz bei einer maximalen Nutzung von 8 Betriebsstunden pro Kalendertag sowie maximal 100 Betriebsstunden pro Kalendermonat. Der Aufpreis für einen 2-Schicht-Einsatz (bis 12 Betriebsstunden pro Kalendertag oder 200 Stunden pro Kalendermonat) beträgt 50 %, für einen 3-Schicht-Einsatz (mehr als 12 Stunden pro Kalendertag oder 300 Stunden im Kalendermonat) die doppelte Rate.

2.2. Überschreitet der Kunde die vereinbarte Betriebsstundenzahl, so ist STILL berechtigt, die Mietrate entsprechend 2.1. zu erhöhen. Maßgeblich für die Erfassung der Betriebsstunden ist der in dem Objekt eingebaute Betriebsstundenzähler. Der Kunde verpflichtet sich, bei Störungen des Zählers STILL unverzüglich zu verständigen.

2.3. Die Mietrate beinhaltet nicht die Betriebskosten für das Objekt, insbesondere keine Energie- und Treibstoffkosten.

2.4. Die Kosten für die Hin- und Rückfracht gehen zu Lasten des Kunden. Auf Kundenwunsch kann STILL die Hin- und Rückfracht für den Kunden organisieren.

2.5. Alle vereinbarten Beträge gelten zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

2.6. Die Mietraten sind ohne Abzug jeweils monatlich im voraus zur Zahlung fällig. Sollte die Miete eine geringere Mietdauer als einen Kalendermonat aufweisen ist die Zahlung sofort nach Erhalt des Mietobjektes zur Zahlung fällig.

3. Verzug, außerordentliche Kündigung

Kommt der Kunde mit einer Rate oder einer anderen vereinbarten Zahlung in Verzug oder erfüllt er sonstige in diesem Vertrag genannte Verpflichtungen nicht, hat STILL das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen und vom Kunden Schadensersatz zu fordern.

4. Normaler Einsatz und Einsatzanalyse

4.1. Das Mietobjekt wird von dem Kunden im normalen Einsatz verwendet. Der normale Einsatz gilt, wenn der Verschleiß des Mietobjektes kein überdurch­schnittliches Maß annimmt. Nicht dem normalen Einsatz entsprechend wird insbesondere der Einsatz in der Chemischen Industrie, Sägeindustrie und Holzbearbeitung, Schiefer- und Tonindustrie, Feuerfeste- und Steinzeugindustrie, Schrott- und Abbruch­wirtschaft, Sektkellerei, Weinbau und Weinhandel, Hafenbetrieb, Schwermetall­anfertigung sowie der Einsatz im Vertrieb von Erdölerzeugnissen definiert. Der Kunde ist in diesen Fällen bei der Mietanfrage verpflichtet den normalen Einsatz überschreitenden Einsatz an STILL zu melden.

4.2. Eine Veränderung der Einsatzbedingungen – wie vom Kunden bei der Mietanfrage oder einer Einsatzanalyse angegeben – darf keine höhere Beanspruchung nach sich ziehen. Ändern sich die Einsatzbedingungen, so kann STILL die Mietrate ändern.

4.3. STILL behält das Recht eine detaillierte Einsatzanalyse mit dem Kunden zu erarbeiten.

5. Pflichten des Kunden, Schäden und Gebrauch

5.1. Der Kunde hat das Objekt auf seine Kosten in ordnungsgemäßem und funktionsfähigem Zustand zu erhalten.

5.2. Dem Kunden obliegt die tägliche Kontrolle des Objektes, insbesondere, soweit es auf das Objekt zutrifft, des Ölstands des Fahrmotors und des Wassers des Kühlsystems, sowie des Luftdrucks der Reifen und des Wasserstands der Batterie. Gegebenenfalls hat der Kunde diese Betriebsstoffe entsprechend zu ergänzen. Sollten sich im Einsatz des Objekts ungewöhnliche Verbrauchs- oder Verschleißerscheinungen oder andere Besonderheiten zeigen, ist STILL sofort zu benachrichtigen und STILL oder durch STILL legitimierte Betriebe Zugang zu dem Mietobjekt zu gewähren. Ergibt die folgende Überprüfung des Mietobjektes die Notwendigkeit einer Reparatur oder einer sonstigen Instandsetzung, so werden diese Arbeiten durch STILL oder durch STILL legitimierte Betriebe durchgeführt.

5.3. Im Fall einer notwenigen Reparatur, Wartung, und bei Anfrage durch STILL hat der Kunde kostenfrei in seinen eigenen Betriebsräumen einen geeigneten Platz und das Objekt zur Verfügung zu stellen, so dass STILL dieses während ihrer üblichen Geschäftszeit warten, reparieren und inspizieren kann.

5.4. Für Schäden aufgrund normalen Verschleißes hat STILL aufzukommen. Für die übrigen Schäden, insbesondere für solche aufgrund unsachgemäßer Behandlung des Objektes, hat der Kunde aufzukommen. Schäden am Mietobjekt müssen durch den Kunden sofort an STILL gemeldet werden.

5.5. Eine Entfernung des Objektes von dem vereinbarten Standort ist nur nach schriftlicher Einwilligung durch STILL zulässig. Änderungen und zusätzliche Einbauten darf der Kunde nur nach schriftlicher Einwilligung von STILL vornehmen.

5.6. Der Kunde hat STILL bei Zugriffen Dritter auf das Objekt unverzüglich zu unterrichten. Entsprechendes gilt bei Zwangsvollstreckungen in das Grundstück, auf dem sich das Objekt befindet.

5.7. Der Kunde darf das Objekt nur nach schriftlicher Einwilligung durch STILL Dritten überlassen.

5.8. Der Kunde stellt STILL von Ansprüchen Dritter frei, die sich aus Gebrauch und Betrieb des Objektes ergeben.

5.9. In dem Fall, dass der Kunde seinen Pflichten nicht nachkommt und STILL etwaigen Folgekunden keine Alternative zur Verfügung stellen kann, behält sich STILL das Recht, anfallenden Mietausfall durch beschädigtes Mietgerät, dem Kunden in Rechnung zu stellen.

6. Haftpflicht, Maschinenbruchversicherung und STILL-Miete-Plus

6.1. Der Kunde verpflichtet sich, auf seine Kosten eine ausreichende Haftpflicht­versicherung für das Objekt unter Einschluss des Risikos der Nutzung im Rahmen der Nutzungsüberlassung des Objektes abzuschließen. Der Kunde hat das Objekt außerdem gegen Feuer und Diebstahl zu versichern. Zudem hat der Kunde das Risiko unvorhergesehener Schäden an dem Objekt durch den Abschluss einer Maschinenbruchversicherung oder durch den Abschluss der STILL Miete Plus Garantie gemäß Ziffer 6 abzusichern. Der Kunde hat vor Übergabe des Fahrzeugs den Nachweis über den Versicherungsschutz durch Übergabe von Unterlagen einschließlich der Versicherungsscheine zu erbringen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht termingerecht nach, kann STILL die erforderlichen Verträge auf Kosten des Kunden abschließen oder die Miete verweigern. Der Kunde tritt für die Vertragsdurchführung sämtliche Rechte aus den Versicherungsverträgen an STILL ab, die diese Abtretung annimmt.

6.2. STILL-Miete-Plus ist ein kostenpflichtiger, optionaler Bestandteil des Mietvertrags für das vom Kunden gemietete Objekt.

6.2.1. STILL Miete Plus ist eine die gesetzliche Mängelgewährleistung ergänzende kostenpflichtige Garantiezusage von STILL zur Wiederherstellung des Gerätes oder zum Ersatz (in Geld oder Material) bei unvorhergesehenen Schäden an dem Gerät. Anbaugeräte, Personenschutzanlagen, Traktionsbatterien und Ladegeräte sind nur von der Garantie erfasst, wenn sie ausdrücklich zum Gegenstand der Garantiezusage STILL Miete Plus gemacht werden. Die Garantie erstreckt sich auf Schäden, die entweder durch unvermeidbare Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Kunden entstehen, insbesondere nicht beherrschbare Naturereignisse, oder durch den Kunden (einschließlich seiner Erfüllungs- und Verrichtungshilfen) verursacht worden sind, ohne dass diesen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

6.2.2. Rechte des Kunden aus der Garantiezusage bestehen nur bei Nutzung des Objekts an dem im Vertrag bezeichneten Standort durch den Kunden (einschließlich seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen).

6.2.3. Die Garantieleistung von STILL besteht in der Bereitstellung des reparierten Objekts oder eines gleichwertigen Ersatzobjekts im Zustand unmittelbar vor Eintritt des Schadens gegen Bezahlung des vereinbarten Eigenanteils. Im Falle des Ersatzes steht STILL das beschädigte Gerät zu.

6.2.4. Begrenzungen der Garantie. Nicht in der Garantiezusage enthalten sind:

der Ersatz von Betriebsstoffen, z.B. Brennstoffe, Kühlmittel, Öle und Batterieflüssigkeiten (vgl. 2.3.);
der Ersatz oder die Wiederherstellung bei Schäden an Gabelzinken, Kabeln, Ketten, Seilen, Bürsten und Bereifungen es sei denn, sie sind durch Schäden an anderen Teilen entstanden, für die nach dieser Garantiezusage Ersatz oder Wiederherstellung zu leisten ist;
der Ersatz für Schäden, die ursächlich durch Nichtbeachtung der Betriebs- und Bedienungsanleitung entstanden sind;
der Ersatz für Schäden, wenn das Gerät für einen anderen als den bestimmungsgemäßen Zweck verwendet bzw. eingesetzt wird oder ein nichtberechtigter Fahrer das Gerät bedient oder der Fahrer des Gerätes bei Verursachung des Schadensfalles nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis (z.B. Fahrausweis für Flurförderzeuge) hat;
der Ersatz für Schäden, die durch den Kunden (einschließlich seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen) vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden; hierzu zählt insbesondere auch, wenn der Fahrer infolge Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Gerät sicher zu bedienen;
der Ersatz für Aufwendungen und Schäden des Kunden jeder Art, die nicht an den Geräten selbst entstanden sind, sowie die Stellung von kostenfreien Überbrückungsgeräten im Garantiefall;
der Ersatz oder die Wiederherstellung des Gerätes, wenn es durch kriminelle Handlungen oder andere Ereignisse höherer Gewalt als Naturereignisse beschädigt bzw. zerstört wurde;
der Ersatz oder die Wiederherstellung bei Schäden an dem Gerät, soweit dafür ein Ersatzanspruch gegen einen dritten Schadensverursacher oder einem Versicherer besteht.

6.2.5.  Berechnung von STILL Miete Plus

Der vereinbarte Betrag für STILL Miete Plus ist Teil der Leistung aus dem Mietvertrag, und wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Daneben berechnet STILL dem Kunden im Garantiefall den vereinbarten Eigenanteil. Der Eigenanteil ist für jedes Objekt und für jeden Schadensfall gesondert zu bezahlen.

6.2.6. Vorzeitige Beendigung

Ist die Mietzeit bestimmt, kann die Garantiezusage STILL Miete Plus vorbehaltlich der Regelung 3. von beiden Parteien jederzeit vorzeitig mit einer Kündigungsfrist von 10 Arbeitstagen schriftlich beendet werden. Die vorzeitige Beendigung lässt den Mietvertrag im Übrigen unberührt. Eine vorzeitige Beendigung durch den Kunden ist nur dann zulässig, wenn er eine mindestens gleichwertige Absicherung gegen die gemäß Ziffer 6.1 von dieser Garantie erfassten Schäden nachweist.

7. Haftung von STILL

STILL haftet gegenüber dem Kunden für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich verursachte Schäden oder für grob fahrlässig durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte verursachte Schäden. Ferner haftet STILL gegenüber dem Kunden für Schäden, die von nicht leitenden Angestellten grob fahrlässig oder unter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten fahrlässig verursacht werden. In diesen Fällen ist die Haftung beschränkt auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens.
Weitere Schadensersatzansprüche für Schäden, die nicht an dem Objekt selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. STILL haftet nicht für eine bestimmte Verfügbarkeit des Objekts und für etwaige Schäden wegen mangelnder Verfügbarkeit.

8. Beendigung, Rückgabe

8.1. Mietet der Kunde das Objekt unbefristet, kann der Vertrag beidseitig mit einer Kündigungsfrist von 48 Stunden (montags bis freitags, ausgenommen gesetzliche Feiertage) zum Ende des Kalendermonats schriftlich beendet werden. Ist die Mietzeit bestimmt, ist eine Kündigung, vorbehaltlich der Reglung 3., vor Ablauf der Mietzeit ausgeschlossen.

8.2. Bei Beendigung des Vertrages, gleich aus welchen Gründen, hat der Kunde das Objekt auf seine Kosten unverzüglich an STILL zurückzuliefern (vgl. 2.4.).

8.3. Das Objekt muss bei Rückgabe in einem ordnungsgemäßen Zustand sein, der dem Alter und der vertragsgemäßen Nutzung gemäß Einsatzbedingungen entspricht. Das Objekt muss einsatzbereit, vollständig - insbesondere gemäß Lieferumfang oder gegebenenfalls durchgeführten baulichen Änderungen des Objektes durch STILL - frei von Schäden und groben Verunreinigungen sein. Der Kraftstoff bei verbrennungs-motorischen Staplern ist bei Rückgabe so zu ergänzen, dass er dem Füllungsgrad bei Übergabe entspricht. STILL ist berechtigt Kosten für Beschädigungen, fehlende Baugruppen oder Anbauteile, grobe Verunreinigungen und Nachtankkosten an den Kunden nach zu berechnen.

8.4. Bei Rückgabe des Objekts wird dem Kunden ein Rückgabeschein vorgelegt, der von ihm und STILL oder deren Beauftragten nach oberflächlicher Inaugenscheinnahme des Objekts ausgefüllt wird. Hiermit werden – vorbehaltlich einer sorgfältigen Überprüfung des Objekts durch STILL – nur der äußere Zustand und der Übernahmeumfang dokumentiert. Eine sorgfältige Überprüfung des Gerätes ist erst nach Rückgabe bei STILL möglich. Die hier anfallenden Schäden und Mängel unterliegen den Allgemeinen Mietvertragsbedingungen und werden dem Kunden belastet.

8.5. Kommt der Kunde seiner Rückgabeverpflichtung nicht fristgemäß nach, so werden für jeden überschrittenen Kalendertag bis zur tatsächlichen Rückgabe des Objekts dem Kunden auf Basis der vereinbarten Rate eine Tagesrate und die durch die Rückgabeverzögerung verursachten Kosten berechnet. Während dieser Zeit bleiben die Pflichten des Kunden aus diesem Vertrag bestehen.


Stand 01.11.2011